ambulante Vorsorgekur / offene Badekur an der Ostsee - im Ostseeheilbad Graal-Müritz

Das Ostseeheilbad Graal-Müritz bietet optimale Vorraussetzungen für eine ambulante Vorsorgekur. Eine ambulante Vorsorgekur wurde früher auch als offene Kur, ambulante Badekur oder freie Badekur bezeichnet - offiziell handelt es sich um eine "ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort". Eine Kur kann alle 3 Jahre als ambulante Rehabilitation bei bestehenden Krankheiten bzw. als Krankheitsverhütung erfolgen. Eine ambulante Kur dauert in der Regel 21 Tage, kann aber auch kürzer sein.

Mit Ihrem Hausarzt legen Sie die Behandlungsziele der Kur im Ostseeheilbad Graal-Müritz fest. Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie Formulare für den Kurantrag. Die Beantragung sollte mindestens 2 Monate vor dem geplanten Kurzeitraum erfolgen und durch den behandelnden Arzt gut begründet sein. Beachten Sie, dass die Bewilligung einer Kur durch die Krankenkasse 6 Monate gültig ist. Der durch Krankenkasse und Hausarzt auszufüllende Kurarztschein ist Grundlage der Behandlung durch den Kurarzt im Ostseeheilbad Graal-Müritz. Beim Aufnahmegespräch und nach der Erstuntersuchung wird der Kurarzt dann entsprechend Ihrem Krankheitsbild, Ihren Beschwerden und entsprechend Ihrer Belastbarkeit ein Kurprogramm für die Dauer des Aufenthaltes erstellen. Der Behandlungsplan wird auch die Empfehlungen Ihres Hausarztes berücksichtigen.

Der Kurantrag sollte in Abhängigkeit vom angestrebten Reisezeitraum und der Verfügbarkeit der Ferienwohnung gestellt werden! Die ideale Reisezeit ist die Nebensaison, denn in der Hauptsaison sind empfehlenswerte Ferienwohnungen oft schon langfristig gebucht.

Die hier angebotenen Ferienwohnungen bieten ideale Bedingungen für einen Kuraufenthalt an der Ostsee.

Sie zeichnen sich durch kurze Wege zu den Kur-, Erholungs- und Behandlungseinrichtungen aus. Auch für den Besuch bzw. die Begleitung eines Angehörigen während einer Kur können Sie die Nahe der Kurklinik bzw. Rehaklinik gelegenen Wohnungen buchen.

Zuschuss von der Krankenkasse - für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten

Die Krankenkasse (oder ein anderer Leistungsträger) übernimmt die Kosten für Ihre kurärztliche Behandlung. Außerdem erhalten Sie für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten pro Person einen Zuschuss von 13 EURO/Tag. Für Heil- bzw. Kurmittel zahlen Sie 10% und 10 EURO pro Verordnung (Rezept). Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner eine ambulante Vorsorgekur machen, können Sie zusammen also einen "Urlaubszuschuss" von 26 EURO/Tag erhalten.
Als Nachweis reichen Sie beim Leistungsträger die Rechnung für die Ferienwohnung ein.

Kinder, welche an einer chronischen Krankheit leiden und denen der Kinder- und Jugendarzt die ambulante Vorsorgekur verordnet hat, erhalten einen Zuschuss von 21 EURO/Tag.

Wichtiger Hinweis! Diese Seite dient nur als Anregung und der unverbindlichen Information und ersetzt keine Beratung mit dem behandelnden Facharztes oder der Krankenkasse! Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit!